Abbruchunternehmen
Abbruchunternehmen führen den kontrollierten Rückbau oder Abriss von Gebäuden, Bauteilen und technischen Anlagen durch. Man beauftragt sie, wenn Bestandsbauwerke vollständig oder teilweise entfernt werden müssen, bevor ein Neubau, eine Sanierung oder eine Umnutzung beginnen kann.
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Was macht ein Abbruchunternehmen?
Abbruchunternehmen sind spezialisierte Baubetriebe, die Gebäude, Brücken, Industrieanlagen oder einzelne Bauteile gezielt und sicher zurückbauen. Sie planen den Abbruch so, dass angrenzende Strukturen nicht beschädigt werden, Gefährdungen für Mensch und Umwelt ausgeschlossen sind und Materialien möglichst sortenrein getrennt werden. Zum Leistungsumfang gehören neben dem eigentlichen Abriss auch die Schadstofferkundung, das Abbruchkonzept sowie die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Massen.
Typische Auftragslagen reichen von der Beseitigung einzelner Stahlbetondecken oder Schornsteine über den Komplettabriss von Wohngebäuden bis hin zum Rückbau großer Industrie- und Gewerbeobjekte. Auch Teilrückbauten im bewohnten Bestand, etwa das Herausbrechen von Wanddurchbrüchen oder das Entkernen von Bestandsgebäuden vor einer Kernsanierung, fallen in diesen Bereich. Öffentliche Auftraggeber beauftragen Abbruchfirmen zudem für den Rückbau von Verkehrsbauwerken wie Brücken oder Tunnel.
Abzugrenzen ist das Abbruchgewerk von reinen Erdbauunternehmen, die im Anschluss Erdaushub und Geländegestaltung übernehmen, aber keinen Hochbauabbruch durchführen. Ähnlich verhält es sich mit Schornsteinbauern oder Spezialfirmen für Sprengungen, die eigene Fachbereiche darstellen. Schadstoffsanierungen an Gebäuden, etwa die Asbestentfernung, werden häufig von Abbruchfirmen mit entsprechender Zulassung selbst erbracht oder müssen vorab durch einen Fachbetrieb für Gefahrstoffe abgeschlossen werden, bevor der mechanische Abbruch beginnen darf.
Leistungen im Überblick
Abbruchunternehmen decken je nach Betriebsgröße und Ausstattung ein breites Spektrum an Rückbau- und Abbruchleistungen ab.
- Komplettabriss von GebäudenVollständiger Abbruch von Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebäuden mit maschinellem Gerät wie Hydraulikbagger und Abbruchzange. Dazu gehören Einmessung, Schutzmaßnahmen für die Nachbarbebauung und die Massenentsorgung.
- Selektiver Rückbau und EntkernungAbschnittweises Zurückbauen von Gebäuden, um verwertbare Materialien wie Holz, Metalle oder Klinker sortenrein zu trennen. Entkernung bezeichnet den Rückbau des Innenausbaus bei erhaltenem Tragwerk, zum Beispiel vor einer Kernsanierung.
- Teilabbruch und WanddurchbrücheGezieltes Entfernen einzelner Bauteile wie Decken, Wände, Treppen oder Stützen ohne Beeinträchtigung der verbleibenden Konstruktion. Erfordert statische Abstimmung und häufig temporäre Unterfangungen oder Abstützungen.
- Schadstofferkundung und -sanierungVor dem Abbruch müssen Gefahrstoffe wie Asbest, PAK, PCB oder KMF kartiert und fachgerecht entfernt werden. Abbruchfirmen mit entsprechender Zulassung führen diese Arbeiten selbst durch oder koordinieren spezialisierte Nachunternehmer.
- Abriss von Industrieanlagen und technischen EinrichtungenRückbau von Stahlkonstruktionen, Silos, Tanks, Schornsteinen und Produktionsanlagen inklusive Demontage der Medienversorgung. Häufig in enger Abstimmung mit dem laufenden Betrieb oder unter besonderen Sicherheitsauflagen.
- Bodenplatten- und FundamentabbruchBeseitigung von Stahlbetonfundamenten, Bodenplatten und Kellerkonstruktionen nach dem Gebäudeabbruch oder für Umbauten. Umfasst in der Regel auch das Brechen des Betons und die Trennung von Bewehrungsstahl zur Wiederverwertung.
- Abtransport und Entsorgung von AbbruchmassenOrganisation der Massenlogistik, Zuordnung der Abbruchmaterialien zu den korrekten Abfallschlüsseln und Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung oder Verwertung. Dieser Nachweis ist behördlich gefordert und Teil des Leistungsumfangs eines seriösen Betriebs.
Was kostet ein Abbruchunternehmen?
Abbruchleistungen werden überwiegend nach Einheitspreisen abgerechnet, also pro Kubikmeter umbauten Raum, pro Quadratmeter Bauteil oder pro Tonne Abbruchmasse. Was den Preis maßgeblich treibt, sind die Zugänglichkeit der Baustelle, die Gebäudekonstruktion, das Vorhandensein von Schadstoffen sowie die aktuellen Deponiekosten für belastetes Material.
| Leistung | Richtpreis | Was den Preis bestimmt |
|---|---|---|
| Komplettabriss Wohngebäude (Massivbau) | 30-70 EUR/m3 umbauter Raum | Abhängig von Bausubstanz, Schadstofflage und Entsorgungsweg |
| Entkernung Bestandsgebäude | 15-40 EUR/m2 Nutzfläche | Höher bei mehreren Schadstoffen oder schwer zugänglichen Bereichen |
| Teilabbruch / Wanddurchbruch (Stahlbeton) | 80-200 EUR/lfd. m | Wandstärke, Bewehrungsgrad und erforderliche Abstützung bestimmen die Spanne |
| Bodenplatten- / Fundamentabbruch | 20-55 EUR/m2 | Plattendicke und Bewehrungsdichte entscheiden; hoher Anteil an Abtransportkosten |
| Asbestsanierung vor Abbruch | 25-90 EUR/m2 betroffene Fläche | Stark abhängig von Materialart (schwach- oder starkgebunden) und Belüftungsaufwand |
| Entsorgung kontaminierter Massen (Deponie) | 60-200 EUR/Tonne | Deponiekosten variieren regional stark; Einstufung nach LAGA entscheidend |
Alle Angaben sind Richtwerte auf Basis marktüblicher Preise in Deutschland. Regionale Unterschiede bei Deponiekosten, Lohnkosten und Nachfrage können die tatsächlichen Preise erheblich nach oben oder unten verschieben, weshalb verbindliche Aussagen nur auf Basis eines Ortsgermins und eines detaillierten Leistungsverzeichnisses möglich sind.
Woran Sie ein gutes Abbruchunternehmen erkennen
Bei der Wahl eines Abbruchunternehmens sind fachliche Qualifikation, Zulassungen und Erfahrung mit vergleichbaren Objekten entscheidende Auswahlkriterien.
- Zulassung für Abbrucharbeiten und SchadstoffsanierungArbeiten an asbesthaltigen Materialien erfordern eine behördliche Zulassung nach TRGS 519 bzw. 521. Fragen Sie gezielt nach dem Zulassungsbescheid und prüfen Sie, ob er noch gültig ist.
- Nachweis von Entsorgungswegen und EntsorgungsnachweisenEin seriöser Betrieb legt bereits im Angebot dar, wohin die Abbruchmassen gehen, und stellt nach Abschluss Entsorgungsnachweise aus. Fehlt diese Information, besteht das Risiko illegaler Entsorgung, für die der Auftraggeber mitverantwortlich sein kann.
- Erfahrung mit vergleichbaren ObjektenLassen Sie sich Referenzprojekte nennen, die hinsichtlich Gebäudetyp, Größe und Schadstofffrage mit Ihrem Vorhaben vergleichbar sind. Ein Betrieb mit Erfahrung im Wohnungsbau ist nicht zwingend die richtige Wahl für einen Industrieabbruch.
- Vollständiges Abbruchkonzept vor BaubeginnProfessionelle Abbruchfirmen erstellen ein schriftliches Abbruchkonzept, das Abbruchreihenfolge, Schutzmaßnahmen, Erschütterungsschutz und Entsorgungsplan enthält. Das ist nicht nur gute Praxis, sondern bei bestimmten Projekten auch behördlich vorgeschrieben.
- Ausreichender VersicherungsschutzBestehen Sie auf einem Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für das Auftragsvolumen angemessenen Deckungssumme. Beim Abbruch in bebauter Umgebung können Schäden an Nachbargebäuden schnell erhebliche Summen erreichen.
- Transparente Kalkulation ohne versteckte PositionenEin gutes Angebot schlüsselt Abbruch, Abtransport und Entsorgung einzeln auf und benennt, wie mit unvorhergesehenen Schadstoffmengen umgegangen wird. Pauschalangebote ohne Aufschlüsselung machen einen fairen Vergleich unmöglich und bergen Nachtragsrisiken.
Angebote richtig vergleichen
Ein seriöses Angebot eines Abbruchunternehmens muss das Leistungsverzeichnis mit klar definierten Einheiten und Mengen enthalten, die Abbruchkonstruktion beschreiben, Entsorgungswege benennen und Schadstoffpositionen separat ausweisen. Fehlt die Entsorgungsposition oder ist sie pauschal zusammengefasst, lässt sich nicht erkennen, ob der Anbieter mit sauberen Massen kalkuliert oder auch kontaminiertes Material eingepreist hat. Achten Sie darauf, dass Mengenangaben auf einer gemeinsamen Grundlage beruhen, da Angebote sonst nicht vergleichbar sind.
Drei Angebote gelten als Mindestmaß für einen belastbaren Preisvergleich, bei größeren Projekten sind vier bis fünf sinnvoll. Häufig tauchen Nachtragspositionen für Schadstoffe auf, die bei der Begehung nicht erkannt wurden, für Mehrmengen beim Aushub oder für aufwendigere Sicherungsmaßnahmen als geplant. Klären Sie im Vorfeld, wie der Bieter mit solchen Mehrmassen umgeht, und vereinbaren Sie Einheitspreise für mögliche Zusatzpositionen bereits im Vertrag, damit spätere Nachverhandlungen auf einer nachvollziehbaren Basis stattfinden.
Häufige Fragen
Wie finde ich ein gutes Abbruchunternehmen?
Ein guter Ausgangspunkt ist die Suche nach zertifizierten Fachbetrieben, die Referenzprojekte vergleichbarer Art vorweisen können und bereit sind, ein detailliertes Abbruchkonzept vor Auftragserteilung vorzulegen. Holen Sie mindestens drei Angebote ein, vergleichen Sie nicht nur den Gesamtpreis, sondern auch die Aufschlüsselung nach Abbruch, Transport und Entsorgung. Lassen Sie sich zudem Entsorgungsnachweise aus abgeschlossenen Projekten zeigen und prüfen Sie den Versicherungsschutz des Betriebs.
Brauche ich für den Abbruch eines Gebäudes eine Genehmigung?
In den meisten Bundesländern ist der Abbruch von Gebäuden ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig oder zumindest anzeigepflichtig. Die genauen Regelungen unterscheiden sich nach Landesbauordnung, daher sollten Sie frühzeitig bei der zuständigen Baubehörde anfragen. Ein erfahrenes Abbruchunternehmen kennt die örtlichen Vorschriften und kann Sie dabei unterstützen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.
Was passiert mit dem Abbruchmaterial?
Seriöse Abbruchfirmen trennen Abbruchmassen sortenrein in Fraktionen wie Beton, Ziegel, Metalle, Holz und Dämmstoffe, um eine möglichst hochwertige Wiederverwertung zu ermöglichen. Mineralische Massen ohne Schadstoffe können in Recyclinganlagen aufbereitet und beispielsweise als Schüttmaterial wiederverwendet werden. Kontaminierte Stoffe müssen nach den LAGA-Vorgaben auf geeigneten Deponien entsorgt werden, was erheblich teurer ist und sich im Angebot widerspiegeln sollte.
Wie lange dauert der Abriss eines Einfamilienhauses?
Ein normales Einfamilienhaus in Massivbauweise lässt sich maschinell in ein bis drei Tagen abreißen, wenn keine besonderen Hindernisse bestehen. Hinzu kommen Vorlaufzeiten für Schadstoffprüfung, Abbruchgenehmigung und Entsorgungslogistik sowie Nachlaufzeiten für den Abtransport der Massen, sodass das Gesamtprojekt zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen kann. Bei Vorhandensein von Asbest oder anderen Schadstoffen verlängert sich der Zeitplan durch die aufwendigere Demontage und Entsorgung deutlich.
Was kostet der Abriss eines Einfamilienhauses?
Grob kann man für den Komplettabriss eines durchschnittlichen Einfamilienhauses mit einem Gesamtpreis zwischen 15.000 und 40.000 EUR rechnen, abhängig von Größe, Bauweise, Schadstofffrage und regionalen Deponiekosten. Dieser Betrag umfasst Abbruch, Abtransport und Entsorgung, nicht jedoch eventuelle Schadstoffsanierungen, die separat kalkuliert werden. Verbindliche Aussagen sind nur nach einer Begehung und einer Schadstofferkundung möglich.
Wer ist für Schäden an Nachbargebäuden beim Abbruch haftbar?
Grundsätzlich haftet der Abbruchunternehmer für Schäden, die durch seine Arbeiten verursacht werden, sofern diese auf einen Fehler in der Ausführung oder Planung zurückzuführen sind. Der Auftraggeber kann ebenfalls in die Haftung geraten, wenn er kein ausreichend qualifiziertes Unternehmen beauftragt oder erforderliche Genehmigungen nicht eingeholt hat. Deshalb ist es wichtig, vor Vergabe den Versicherungsschutz des Abbruchunternehmens zu prüfen und auf einer ausreichenden Deckungssumme der Betriebshaftpflicht zu bestehen.
Muss vor dem Abbruch eine Asbestprüfung gemacht werden?
Ja, bei Gebäuden, die vor etwa 1990 errichtet wurden, ist eine Schadstofferkundung vor dem Abbruch rechtlich zwingend erforderlich und gehört zur Sorgfaltspflicht des Auftraggebers. Asbest kann in vielen Baumaterialien enthalten sein, etwa in Welleternitplatten, Fußbodenbelägen, Fensterkitt oder Nachtspeicherheizungen, und muss vor dem mechanischen Abbruch durch einen zugelassenen Fachbetrieb entfernt werden. Ein Abbruchunternehmen, das diese Prüfung übergeht oder nicht einfordert, handelt nicht regelkonform.