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Aufzugsbau

Aufzugsfirmen planen, liefern, montieren und warten Aufzugsanlagen in Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden. Sie werden beauftragt, wenn ein Neubau mit einem Aufzug ausgestattet werden soll, eine bestehende Anlage modernisiert oder eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung und Wartung durchgeführt werden muss.

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Was gehört zum Aufzugsbau?

Aufzugsfirmen übernehmen die gesamte Prozesskette rund um Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Hebebühnen und Treppenlifte. Dazu gehören die technische Planung nach den geltenden Normen (insbesondere EN 81), die Lieferung der Anlage, die fachgerechte Montage sowie die Abnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle wie den TÜV oder die DEKRA. Nach der Inbetriebnahme sind die Firmen in der Regel auch für regelmäßige Wartungsverträge und die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen zuständig.

Typische Aufträge kommen aus dem Wohnungsbau, wenn ein Mehrfamilienhaus nachträglich mit einem Aufzug ausgestattet werden soll, aus dem gewerblichen Bereich, wo Lastenaufzüge in Produktionshallen oder Warenlager integriert werden, sowie aus dem öffentlichen Sektor, etwa bei der Barrierefreiheit in Verwaltungsgebäuden oder Pflegeeinrichtungen. Modernisierungsaufträge machen einen erheblichen Anteil aus: Anlagen aus den 1970er bis 1990er Jahren entsprechen häufig nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen und müssen technisch nachgerüstet werden.

Die Abgrenzung zu benachbarten Gewerken ist klar geregelt. Der Rohbau des Aufzugsschachts ist Sache des Maurers oder des Betonbauers, die elektrische Hausinstallation bis zur Einspeisung liegt beim Elektrofachbetrieb. Die Aufzugsfirma verantwortet alles innerhalb des Schachts: Führungsschienen, Kabine, Antrieb, Steuerung, Türen und Sicherheitseinrichtungen. Bei komplexeren Projekten arbeiten Aufzugsfirmen eng mit Architekten und Fachplanern für Technische Gebäudeausrüstung zusammen.

Leistungen im Überblick

Aufzugsfirmen decken je nach Betrieb unterschiedliche Leistungsbereiche ab, die vom ersten Planungsgespräch bis zur langfristigen Wartung reichen.

  • Planung und BeratungDie Firma ermittelt den Platzbedarf, klärt die baulichen Voraussetzungen und legt Aufzugstyp, Tragkraft und Geschwindigkeit fest. Bei Neubauten erfolgt dies in Abstimmung mit dem Architekten, bei Nachrüstungen wird die bauliche Situation vor Ort aufgenommen.
  • Lieferung und MontageDie Anlage wird nach Maß gefertigt oder aus standardisierten Komponenten zusammengestellt, angeliefert und im Schacht montiert. Die Montage umfasst Führungsschienen, Antriebseinheit, Kabinenausbau, Schachttüren und die komplette Steuerungstechnik.
  • Inbetriebnahme und behördliche AbnahmeNach der Montage wird die Anlage in Betrieb genommen und durch eine zugelassene Überwachungsstelle abgenommen. Die Aufzugsfirma bereitet die erforderlichen Unterlagen vor und begleitet den Prüftermin.
  • Wartung und InspektionAufzüge unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Wartungs- und Prüfpflicht gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Aufzugsfirmen bieten dafür Wartungsverträge an, die regelmäßige Inspektionen, Schmierung, Einstellung und den Austausch von Verschleißteilen beinhalten.
  • Modernisierung und NachrüstungÄltere Anlagen werden auf den Stand der Technik gebracht, etwa durch neue Steuerungen, energieeffiziente Antriebe, modernisierte Kabinen oder die Nachrüstung von Sicherheitseinrichtungen. Dies ist günstiger als ein Komplettaustausch und verlängert die Nutzungsdauer erheblich.
  • Reparatur und EntstörungBei Störungen oder Ausfällen rücken Aufzugsfirmen mit Entstördienst aus, oft rund um die Uhr. Sie tauschen defekte Bauteile aus und stellen die Betriebssicherheit wieder her.
  • Barrierefreie SonderlösungenFür Gebäude ohne ausreichend Platz für einen Standardaufzug bieten Firmen Alternativen wie Hebebühnen, Kleinhausaufzüge oder Treppenlifte an. Diese unterliegen eigenen Normen und erfordern angepasste Planung.

Was kostet ein Aufzug?

Die Kosten für Aufzugsanlagen werden überwiegend als Pauschalpreise für die Gesamtanlage angeboten, da Material, Planung und Montage eng miteinander verknüpft sind. Die wesentlichen Kostentreiber sind Aufzugstyp, Förderhöhe, Anzahl der Haltestellen, Kabinengröße und Ausstattungsstandard.

LeistungRichtpreisWas den Preis bestimmt
Personenaufzug Neubau (3-5 Haltestellen) 25.000-60.000 EUR/Anlage Abhängig von Förderhöhe, Antriebsart und Kabinenausstattung
Nachrüstung in bestehendem Gebäude 35.000-80.000 EUR/Anlage Mehrkosten durch bauliche Anpassungen am Schacht und Umgebung
Lastenaufzug (bis 2.000 kg) 20.000-55.000 EUR/Anlage Stark abhängig von Traglast, Schachttiefe und Steuerungsumfang
Treppenlift (gerade Treppe) 3.500-7.000 EUR/Anlage Kurvenlifte kosten deutlich mehr, da individuelle Schienenführung nötig
Modernisierung bestehender Aufzug 8.000-30.000 EUR/Anlage Je nach Umfang: nur Steuerung, nur Kabine oder Kompletterneuerung
Wartungsvertrag (jährlich, Standardaufzug) 800-2.500 EUR/Jahr Umfang variiert: einfache Inspektion bis Vollwartung mit Ersatzteilen

Alle Angaben sind Richtwerte auf Basis üblicher Projektgrößen in Deutschland; regionale Lohnunterschiede, individuelle Schachtverhältnisse und Herstellerwahl können die tatsächlichen Kosten spürbar verschieben. Verbindliche Preise entstehen nur nach Aufmaß und vollständiger Leistungsbeschreibung.

Woran Sie einen guten Betrieb für Aufzugsbau erkennen

Bei der Auswahl einer Aufzugsfirma sollten Sie sowohl fachliche Qualifikation als auch organisatorische Zuverlässigkeit prüfen, da Sie langfristig auf den Betrieb und die Wartung angewiesen sind.

  1. Fachkundenachweis und ZulassungAufzugsmonteure benötigen eine anerkannte Berufsausbildung, und der Betrieb muss die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen. Fragen Sie nach Nachweisen und prüfen Sie, ob die Firma eigenes ausgebildetes Fachpersonal beschäftigt oder Subunternehmer einsetzt.
  2. Erfahrung mit dem gefragten AufzugstypNicht jede Aufzugsfirma hat gleich viel Erfahrung mit Wohnaufzügen, Lastenaufzügen oder barrierefrei nutzbaren Anlagen. Fragen Sie nach Referenzprojekten, die Ihrem Vorhaben in Größe und Typ ähneln.
  3. Eigenständiger Entstör- und WartungsdienstEine seriöse Firma verfügt über einen erreichbaren Notrufdienst für Störfälle, da die Betriebssicherheitsverordnung vorschreibt, eingeschlossene Personen innerhalb angemessener Zeit zu befreien. Fragen Sie konkret nach Reaktionszeiten und ob dieser Dienst im eigenen Betrieb oder über Dritte organisiert ist.
  4. Vollständige und transparente AngeboteEin seriöses Angebot weist alle Leistungen einzeln aus: Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme durch die Prüfstelle und eventuelle Baunebenarbeiten. Pauschalen ohne Leistungsverzeichnis erschweren den Vergleich und begünstigen Nachforderungen.
  5. Wartungsvertrag und ErsatzteilversorgungFragen Sie, wie lange Ersatzteile für die angebotene Anlage verfügbar sind und ob der Hersteller oder Lieferant einen Mindestversorgungszeitraum garantiert. Anlagen mit schlecht verfügbaren Ersatzteilen verursachen im Betrieb höhere Kosten und längere Ausfallzeiten.
  6. Klare Kommunikation zur PrüfpflichtDie Firma sollte von sich aus auf die gesetzlichen Prüfintervalle der zugelassenen Überwachungsstelle hinweisen und erklären, welche Unterlagen der Betreiber führen muss. Wer dieses Thema nicht anspricht, handelt entweder unvollständig oder setzt voraus, dass Sie als Auftraggeber das selbst organisieren.

Angebote richtig vergleichen

Ein vollständiges Angebot einer Aufzugsfirma muss die genaue technische Spezifikation der Anlage enthalten: Aufzugstyp, Nennlast in Kilogramm, Fahrgeschwindigkeit, Anzahl und Lage der Haltestellen, Antriebsart, Steuerungskonzept sowie die geplante Kabinenausstattung. Ebenfalls enthalten sein sollten die Kosten für die Abnahme durch die zugelassene Überwachungsstelle, die Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation und eventuelle Nebenarbeiten wie das Setzen von Ankern oder der Anschluss an die Gebäudeelektrik. Fehlen diese Positionen, sind Nachforderungen nach Auftragserteilung wahrscheinlich.

Holen Sie für ein mittelgroßes Vorhaben mindestens zwei bis drei Angebote ein, um Preis und Leistungsumfang vergleichen zu können. Achten Sie darauf, dass alle Angebote auf der gleichen Leistungsbeschreibung basieren, da Aufzüge sich in Qualitätsstufen, Herstellermarken und Ausstattungsoptionen stark unterscheiden. Besonders bei der Wartung lohnt ein genauer Blick: Ein günstiger Kaufpreis kann durch einen teuren oder leistungsschwachen Wartungsvertrag über die Nutzungsdauer ausgeglichen oder übertroffen werden.

Häufige Fragen

Brauche ich als Eigentümer einen Wartungsvertrag für meinen Aufzug?

Ja, die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Betreiber zur regelmäßigen Wartung und zur Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Ohne Wartungsvertrag und gültige Prüfbescheinigung darf die Anlage nicht betrieben werden. Die Prüfintervalle betragen in der Regel zwei Jahre, die Wartungsintervalle je nach Anlage und Nutzung sechs bis zwölf Monate.

Wie lange dauert die Montage eines neuen Aufzugs?

Die reine Montagezeit beträgt bei einem Standardaufzug mit drei bis fünf Haltestellen in der Regel fünf bis fünfzehn Werktage. Hinzu kommen Vorlaufzeiten für Planung, Fertigung und Lieferung, die je nach Hersteller und Auslastung vier bis zwölf Wochen betragen können. Bei Nachrüstungen in Bestandsgebäuden verlängert sich die Gesamtdauer durch erforderliche Vorarbeiten am Schacht.

Was kostet es, einen Aufzug in einem Bestandsgebäude nachzurüsten?

Die Kosten liegen je nach Gebäudesituation, Förderhöhe und gewähltem Aufzugstyp häufig zwischen 35.000 und 80.000 EUR für die gesamte Anlage inklusive Montage. Hinzu kommen bauliche Nebenarbeiten für den Schacht, die je nach Aufwand erheblich variieren können. Eine verbindliche Aussage ist nur nach einer Besichtigung vor Ort und einem Aufmaß möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einem Aufzug und einer Hebebühne?

Ein Aufzug im Sinne der EN 81 ist eine dauerhaft eingebaute, normgerechte Anlage mit vollständig umschlossener Schachtkonstruktion und unterliegt der Abnahmepflicht durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Eine Hebebühne ist technisch einfacher aufgebaut, hat geringere Anforderungen an die Schachtkonstruktion und wird häufig dort eingesetzt, wo der Platz für einen vollwertigen Aufzug nicht ausreicht. Beide Varianten unterliegen jedoch der Betriebssicherheitsverordnung.

Welche Fördermittel gibt es für den Einbau eines Aufzugs?

Die KfW fördert den nachträglichen Einbau von Aufzügen in Bestandsgebäuden im Rahmen ihres Programms zur Barrierefreiheit, aktuell über zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse. Pflegebedürftige Personen können zudem beim Pflegekassenantrag einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen, der bei bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme liegen kann. Die genauen Konditionen ändern sich regelmäßig, daher sollten Sie die aktuellen Programme direkt bei der KfW und Ihrer Pflegekasse anfragen.

Wer ist für die Abnahme eines neu installierten Aufzugs zuständig?

Die Abnahme muss durch eine zugelassene Überwachungsstelle erfolgen, zum Beispiel TÜV, DEKRA oder GTÜ. Diese prüft, ob die Anlage den technischen Normen entspricht und sicher betrieben werden kann. Die Aufzugsfirma bereitet die notwendigen Unterlagen vor und koordiniert in der Regel den Abnahmetermin; als Betreiber erhalten Sie anschließend die Prüfbescheinigung, die Sie aufbewahren und bei künftigen Prüfungen vorlegen müssen.

Kann ein bestehender Aufzug modernisiert werden, ohne ihn komplett zu ersetzen?

Ja, eine Modernisierung ist in vielen Fällen sinnvoll und deutlich günstiger als ein Komplettaustausch. Häufige Maßnahmen sind der Austausch der Steuerung, die Umrüstung auf einen energieeffizienten Antrieb oder die Erneuerung der Kabine und Türanlage. Ob eine Modernisierung ausreicht oder ein Neubau wirtschaftlicher ist, hängt vom Zustand der Tragkonstruktion und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen ab; eine gute Aufzugsfirma beurteilt das nach einer Zustandsaufnahme vor Ort.