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Verkehrssicherung

Verkehrssicherung und Baustellenabsicherung umfasst die fachgerechte Einrichtung, den Betrieb und den Abbau von Absicherungsmaßnahmen auf und neben öffentlichen Verkehrsflächen. Beauftragt wird das Gewerk immer dann, wenn Baustellen, Veranstaltungen oder sonstige Einschränkungen den öffentlichen Verkehr berühren und eine behördlich anerkannte Sicherung erforderlich ist.

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Was umfasst die Verkehrssicherung?

Betriebe für Verkehrssicherung planen, liefern und stellen temporäre Absicherungen auf Straßen, Gehwegen und sonstigen Verkehrsflächen auf. Dazu gehören Leitbaken, Absperrschranken, Verkehrszeichen nach Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrbahnteiler, Schutzeinrichtungen wie Betonschutzwände oder Wassergefüllte Barrieren sowie Beleuchtungs- und Signalisierungsanlagen. Die Absicherung erfolgt auf Grundlage genehmigter Verkehrszeichenpläne, die mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt sein müssen.

Typische Auftragslagen entstehen bei Tiefbaumaßnahmen wie Leitungsarbeiten oder Kanalsanierungen, beim Straßenbelag- und Brückenbau, bei Hochbauvorhaben, die den Gehweg oder Teile der Fahrbahn beanspruchen, sowie bei Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland. Auftraggeber sind Bauunternehmen, Versorgungsbetriebe, Kommunen und Veranstaltungsorganisatoren. Kleinere Maßnahmen mit wenigen Absperrelementen können oft innerhalb eines Tages eingerichtet werden; umfangreiche Autobahn- oder Bundesstraßenabsicherungen erfordern dagegen mehrtägige Vorlaufzeit und spezielle Fahrzeuge.

Die Verkehrssicherung ist klar vom eigentlichen Straßen- oder Tiefbau zu unterscheiden: Der Tiefbauer buddelt die Grube, der Straßenbauer verlegt den Belag — der Verkehrssicherungsbetrieb sorgt ausschließlich dafür, dass der Verkehr um diese Baustelle sicher herumgeführt wird. Benachbarte Leistungen wie Ampelschaltung und Lichtsignalanlagen für Baustellenverkehr werden teils von spezialisierten Elektro- oder Signalanlagenbetrieben erbracht, können aber auch zum Leistungsbild größerer Verkehrssicherungsunternehmen gehören. Die Verkehrssicherungspflicht als solche liegt beim Bauherrn und wird durch Beauftragung eines Fachbetriebs delegiert.

Leistungen im Überblick

Verkehrssicherungsbetriebe decken die gesamte Bandbreite temporärer Absicherung auf öffentlichen Verkehrsflächen ab, von der Planung bis zum Rückbau.

  • VerkehrszeichenplanungAuf Grundlage der Baustellenplanung und der behördlichen Vorgaben wird ein Verkehrszeichenplan erstellt, der alle aufzustellenden Zeichen, Absperrelemente und deren genaue Standorte enthält. Der Plan muss von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden, bevor Arbeiten beginnen.
  • Aufstellen und Vorhalten von Absperr- und LeitmittelnLeitbaken, Absperrschranken, Fahrbahnteiler, Warnleuchten und Verkehrszeichen werden fachgerecht aufgestellt und für die Dauer der Maßnahme vorgehalten. Die Elemente werden täglich oder in vereinbarten Intervallen kontrolliert und bei Bedarf nachjustiert oder ersetzt.
  • Schutzeinrichtungen für Arbeitnehmer und VerkehrsteilnehmerBei höheren Fahrgeschwindigkeiten und auf Autobahnen werden Betonschutzwände, wassergefüllte Kunststoffbarrieren oder Fahrzeugrückhaltesysteme eingesetzt. Diese Elemente schützen sowohl die Baustellenbelegschaft als auch den fließenden Verkehr bei einem Fahrzeugaufprall.
  • Baustellenbeleuchtung und WarneinrichtungenBlinkende Warnleuchten, Gefahrenlampen und Baustellenbeleuchtungsanlagen werden geliefert, aufgestellt und gewartet. Auf Bundes- und Landesstraßen gelten erhöhte Anforderungen an die Lichtstärke und die Sichtbarkeit der Absicherung.
  • UmleitungsbeschilderungWird der Verkehr großräumig umgeleitet, übernimmt der Betrieb die Beschilderung entlang der gesamten Umleitung inklusive Vorab-Ankündigungsschilder. Koordination mit der Straßenbehörde und gegebenenfalls mit benachbarten Landkreisen ist dabei regelmäßig erforderlich.
  • Kontrolle und BereitschaftsdienstVorgeschriebene regelmäßige Kontrollen der Absicherungseinrichtungen werden dokumentiert und der zuständigen Behörde auf Verlangen nachgewiesen. Viele Auftraggeber vereinbaren darüber hinaus einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst, damit Schäden oder Verstöße durch Dritte umgehend behoben werden.
  • Rückbau und EntsorgungNach Abschluss der Baumaßnahme werden sämtliche Absperr- und Leitmittel vollständig abgebaut und die Fläche in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Beschädigte oder verschlissene Elemente werden aussortiert und fachgerecht entsorgt oder recycelt.

Was kostet die Verkehrssicherung?

Die Abrechnung erfolgt je nach Aufwand entweder als Pauschalpreis für klar umrissene Kleinmaßnahmen oder nach Einheitspreisen für Vorhaltung je Stück und Tag sowie Stundenlohn für Auf- und Abbau. Wesentliche Kostentreiber sind Straßenkategorie, Absicherungslänge, Dauer der Maßnahme, Anzahl der benötigten Elemente sowie Erreichbarkeit und Verkehrsaufkommen.

LeistungRichtpreisWas den Preis bestimmt
Auf- und Abbau Kleinstabsicherung (z. B. Gehweg, 1-2 Tage) 300-800 EUR pauschal Abhängig von Elementanzahl und Anfahrtsentfernung
Vorhaltung Leitbaken / Absperrschranken 0,50-1,50 EUR/Stück und Tag Menge und Mietdauer bestimmen den Gesamtpreis maßgeblich
Vorhaltung Betonschutzwand oder Wasserbarriere 3,00-8,00 EUR/lfd. m und Tag Höher bei schwerer Ausführung und Autobahnanforderung
Stundenverrechnungssatz Fachkraft 55-90 EUR/Stunde Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagszuschläge erhöhen den Satz deutlich
Verkehrszeichenplan und Behördenabstimmung 250-1.200 EUR pauschal Komplexität der Maßnahme und Anzahl beteiligter Behörden entscheidend
Umfangreiche Autobahnabsicherung inkl. Vorhaltung (pro Woche) 5.000-25.000 EUR pauschal Starke Streuung je nach Länge, Spuranzahl und Sicherheitsniveau

Alle Angaben sind Orientierungswerte für Deutschland im Jahr 2026 und können je nach Region, Auftragsvolumen und individueller Kalkulation des Betriebs erheblich abweichen. Stadtstaaten und Metropolregionen liegen erfahrungsgemäß am oberen Ende der Spannen, ländliche Regionen tendenziell darunter.

Woran Sie eine gute Verkehrssicherung erkennen

Bei der Auswahl eines Verkehrssicherungsbetriebs sollten Sie neben dem Preis vor allem fachliche Qualifikation, Erfahrung mit der relevanten Straßenkategorie und Reaktionsfähigkeit bewerten.

  1. Fachkundenachweis und ZertifizierungFür das Aufstellen von Verkehrszeichen auf öffentlichen Straßen sind je nach Straßenkategorie Nachweise über Schulungen nach MVAS 99, RSA 21 oder vergleichbaren Richtlinien erforderlich. Fragen Sie gezielt nach aktuellen Schulungsnachweisen des eingesetzten Personals und lassen Sie sich diese vorlegen.
  2. Erfahrung mit der zutreffenden StraßenkategorieEin Betrieb, der überwiegend Gehwege in Wohngebieten absichert, ist nicht automatisch für Bundesstraßen- oder Autobahnmaßnahmen qualifiziert. Fragen Sie nach Referenzprojekten auf vergleichbaren Straßen und prüfen Sie, ob entsprechende Betriebsfahrzeuge und Gerätetechnik vorhanden sind.
  3. Vollständiger Leistungsumfang aus einer HandSeriöse Betriebe übernehmen Planung, Genehmigungskoordination, Aufbau, Kontrolle und Rückbau aus einer Hand. Wird die Planung an Dritte ausgelagert, ohne dass dies transparent kommuniziert wird, kann es bei Mängelansprüchen zu Verantwortlichkeitslücken kommen.
  4. Haftpflichtversicherung mit ausreichender DeckungDie Verkehrssicherungspflicht ist haftungsrelevant; bei einem Unfall infolge mangelhafter Absicherung können erhebliche Schadensersatzforderungen entstehen. Verlangen Sie eine aktuelle Versicherungsbestätigung und prüfen Sie die Deckungssumme, die für Arbeiten auf Bundes- und Landesstraßen mindestens 5 Millionen EUR betragen sollte.
  5. Bereitschaftsdienst und ReaktionszeitVandalismusschäden oder umgefahrene Absperrelemente können nachts oder am Wochenende entstehen und müssen umgehend behoben werden. Klären Sie vor Auftragsvergabe, ob ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst angeboten wird und in welcher maximalen Reaktionszeit der Betrieb am Ort sein kann.
  6. Dokumentation und KontrollnachweiseBehörden verlangen bei Prüfungen oft Nachweise über regelmäßig durchgeführte Kontrollen der Absicherungseinrichtungen. Ein professioneller Betrieb führt diese Kontrollen in vorgegebenen Intervallen durch und stellt Ihnen eine lückenlose Dokumentation zur Verfügung.

Angebote richtig vergleichen

Ein vollständiges Angebot für Verkehrssicherungsleistungen sollte die Anzahl und Art der vorgehaltenen Elemente, den Zeitraum der Vorhaltung, die Stundensätze für Auf- und Abbau, die Kosten für Planung und Behördenabstimmung sowie den Bereitschaftsdienst einzeln und nachvollziehbar ausweisen. Angebote, die nur einen Pauschalpreis ohne Positionierung nennen, machen einen späteren Nachtragsstreit wahrscheinlich — etwa wenn sich die Baumaßnahme verlängert oder zusätzliche Elemente erforderlich werden.

Typische Kostenpositionen, die in Erstangeboten fehlen oder zu niedrig angesetzt werden, sind Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit, Kosten für Ersatz beschädigter Elemente durch Dritte sowie Gebühren für Sondernutzungserlaubnisse, die der Auftraggeber zu zahlen hat. Holen Sie für jede Maßnahme mindestens zwei, besser drei Vergleichsangebote ein, und achten Sie dabei darauf, dass alle Betriebe dieselbe Leistungsbeschreibung erhalten — sonst vergleichen Sie unterschiedliche Leistungsumfänge und kein vergleichbares Preisniveau.

Häufige Fragen

Wer ist verantwortlich, wenn eine Baustellenabsicherung nicht den Vorschriften entspricht?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich beim Bauherrn oder dem Auftraggeber der Baumaßnahme. Durch schriftliche Beauftragung eines Fachbetriebs kann diese Pflicht delegiert werden, jedoch nur dann vollständig, wenn der Betrieb die Absicherung eigenverantwortlich plant, errichtet und kontrolliert. Im Schadensfall prüfen Gerichte, ob die Beauftragung vollständig und ordnungsgemäß dokumentiert war.

Brauche ich eine behördliche Genehmigung, bevor die Absicherung aufgestellt wird?

Ja, für jede Einschränkung des öffentlichen Straßenraums ist vorab eine Sondernutzungserlaubnis oder verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Der Genehmigungsprozess dauert je nach Behörde und Komplexität der Maßnahme wenige Tage bis mehrere Wochen. Ein erfahrener Verkehrssicherungsbetrieb kennt die Anforderungen der lokalen Behörden und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Wie lange im Voraus muss ich einen Verkehrssicherungsbetrieb beauftragen?

Für einfache Gehwegabsicherungen in Wohngebieten reichen in der Regel eine bis zwei Wochen Vorlauf. Bei Arbeiten auf Bundes- oder Landesstraßen sollten Sie mit vier bis acht Wochen Planungszeit rechnen, da die Behördengenehmigung Zeit beansprucht und Spezialmaterial reserviert werden muss. Bei kurzfristigem Bedarf fallen häufig Eilzuschläge an.

Was passiert, wenn die Baumaßnahme länger dauert als geplant und die Absicherung verlängert werden muss?

Die Verlängerung der Vorhaltedauer muss sowohl mit dem Verkehrssicherungsbetrieb als auch mit der genehmigenden Behörde rechtzeitig abgestimmt werden, da behördliche Anordnungen befristet sind. Zusätzliche Vorhaltekosten entstehen anteilig je Tag und Element gemäß dem ursprünglichen Einheitspreis oder einem vereinbarten Tagessatz. Klären Sie diese Konditionen am besten bereits vor Auftragserteilung vertraglich.

Welche Normen und Richtlinien gelten für die Baustellenabsicherung in Deutschland?

Maßgebend sind die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, bekannt als RSA 21, sowie die Merkblätter über Absperrungen und Schutzeinrichtungen, insbesondere MVAS 99. Auf Autobahnen gelten zusätzlich besondere Anforderungen der Autobahn GmbH des Bundes. Der beauftragte Betrieb muss die für Ihre Straßenkategorie geltenden Regelwerke kennen und einhalten.

Kann ein Bauunternehmen die Verkehrssicherung selbst übernehmen oder muss es einen Spezialisten beauftragen?

Grundsätzlich kann ein Bauunternehmen die Absicherung selbst erbringen, wenn das eingesetzte Personal die erforderlichen Schulungsnachweise besitzt und entsprechendes Material vorhanden ist. In der Praxis vergeben die meisten Bauunternehmen die Verkehrssicherung als eigenständiges Gewerk an spezialisierte Betriebe, da der Schulungs- und Materialaufwand sowie die Haftungsverantwortung erheblich sind. Auf Autobahnen und hochbelasteten Schnellstraßen ist die Beauftragung von zertifizierten Spezialisten nahezu immer geboten.

Was unterscheidet einen Verkehrssicherungsbetrieb von einem einfachen Gerätelieferanten?

Ein reiner Gerätelieferant stellt Absperrmaterial zur Verfügung, ohne Planung, Aufbau oder Kontrolle zu übernehmen. Ein Verkehrssicherungsbetrieb trägt dagegen die fachliche und rechtliche Verantwortung für die gesamte Absicherung, inklusive Planung nach den geltenden Richtlinien, Behördenkoordination, Montage durch geschultes Personal und laufende Kontrolle. Für den Auftraggeber ist nur die zweite Variante geeignet, wenn er die Verkehrssicherungspflicht wirksam delegieren will.