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SiGeKo

Ein SiGeKo — Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator — plant und überwacht den Arbeitsschutz auf Baustellen, an denen mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sind. Bauherren beauftragen ihn, um gesetzliche Pflichten nach der Baustellenverordnung zu erfüllen und Unfallrisiken durch unkoordinierte Gewerke zu minimieren.

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Was gehört zur SiGeKo?

Der SiGeKo ist eine Fachperson, die der Bauherr bereits in der Planungsphase benennen muss, sobald auf einer Baustelle mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander arbeiten. In der Planungsphase erarbeitet er einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan), koordiniert sicherheitsrelevante Schnittstellen zwischen den Gewerken und erstellt die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk. Diese Vorab-Koordination ist kein bürokratischer Zusatz, sondern greift konkret in Ablaufpläne und Ausschreibungsunterlagen ein.

Auf der Baustelle begleitet der SiGeKo die Ausführung: Er kontrolliert, ob die geplanten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, koordiniert zwischen Bauleitung, Nachunternehmern und ausführenden Handwerkern und dokumentiert seine Begehungen schriftlich. Er hat gegenüber den Unternehmen kein Weisungsrecht — er informiert und koordiniert, das Weisungsrecht liegt beim Bauherrn. Bei festgestellten Mängeln meldet er diese dem Bauherrn, der dann gegenüber dem ausführenden Unternehmen handeln muss.

Der SiGeKo ist nicht mit dem Sicherheitsbeauftragten eines einzelnen Unternehmens zu verwechseln, der ausschließlich für die eigene Belegschaft zuständig ist. Ebenso wenig übernimmt er Aufgaben der Bauleitung oder des Bauleiters, der die technische Ausführungsverantwortung trägt. Der SiGeKo kann ein freier Berater, ein Ingenieurbüro oder ein spezialisierter Dienstleister sein — er darf nicht gleichzeitig für ein auf der Baustelle tätiges ausführendes Unternehmen arbeiten, da dies seine Unabhängigkeit gefährden würde.

Leistungen im Überblick

Die Leistungen eines SiGeKo gliedern sich in Planungsphase und Ausführungsphase und sind durch die Baustellenverordnung inhaltlich definiert.

  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan)Der SiGePlan dokumentiert alle vorhersehbaren Gefährdungen auf der Baustelle und legt konkrete Schutzmaßnahmen für jede Ausführungsphase fest. Er wird mit den Planungsunterlagen abgestimmt und ist Bestandteil der Ausschreibung.
  • Vorankündigung an die zuständige BehördeBei Baustellen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, ist der Bauherr zur Vorankündigung verpflichtet. Der SiGeKo übernimmt die Erstellung und fristgerechte Einreichung dieses Dokuments bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde.
  • Koordination in der PlanungsphaseDer SiGeKo analysiert die Schnittstellen zwischen den geplanten Gewerken und gibt Hinweise, wie Ausführungsabfolgen sicherheitstechnisch optimiert werden können. Ziel ist, gefährliche Überschneidungen — etwa gleichzeitiges Arbeiten in Absturzbereichen — bereits auf dem Papier zu vermeiden.
  • Koordination in der AusführungsphaseDurch regelmäßige Baustellenbegehungen prüft der SiGeKo, ob Schutzmaßnahmen wie Absturzsicherungen, Zugangsbeschränkungen oder persönliche Schutzausrüstungen vorhanden und korrekt umgesetzt sind. Abweichungen werden dokumentiert und dem Bauherrn gemeldet.
  • Erstellung der Unterlage für spätere ArbeitenDiese Unterlage enthält alle sicherheitsrelevanten Informationen über das fertige Bauwerk, die für spätere Wartungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten benötigt werden. Sie ist Teil der Abnahmedokumentation und muss dem Gebäudeeigentümer übergeben werden.
  • Beratung des Bauherrn zu seinen PflichtenDer SiGeKo klärt den Bauherrn über seine Verantwortlichkeiten nach der Baustellenverordnung auf, insbesondere darüber, welche Maßnahmen er selbst einleiten muss, wenn ausführende Unternehmen Mängel nicht beheben.

Was kostet eine SiGeKo?

Die Vergütung eines SiGeKo erfolgt überwiegend nach Stundensatz oder als Pauschalhonorar, das sich an Projektgröße, Bauzeit und Anzahl der beteiligten Gewerke orientiert. Hauptpreistreiber sind die voraussichtliche Anzahl der Baustellenbegehungen, der Dokumentationsaufwand und ob zusätzliche Leistungen wie die Erstellung von Bauzeitenplänen oder die Begleitung von Behördenterminen vereinbart werden.

LeistungRichtpreisWas den Preis bestimmt
Stundensatz freiberuflicher SiGeKo 75-130 EUR/Stunde Abhängig von Qualifikation, Region und Projektart; Ingenieurbüros liegen eher am oberen Rand
Pauschalhonorar Einfamilienhaus (Neubau) 1.200-3.500 EUR Für überschaubare Projekte mit wenigen Gewerken und kurzer Bauzeit
Pauschalhonorar Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude 3.500-12.000 EUR Steigt mit Anzahl der Gewerke, Bauzeit und erforderlichen Begehungen
Erstellung SiGePlan (Planungsphase) 400-1.800 EUR Als Einzelleistung; Komplexität der Baustelle und Umfang der Vorunterlagen entscheidend
Einzelne Baustellenbegehung inkl. Protokoll 200-500 EUR Wenn kein Pauschalvertrag besteht; Fahrtzeit wird meist separat berechnet

Diese Werte sind Richtwerte für den deutschen Markt und können je nach Bundesland, Projektlage und Anbieter erheblich abweichen. In Ballungsräumen wie München oder Frankfurt sind höhere Stundensätze üblich als in ländlichen Regionen.

Woran Sie eine gute SiGeKo erkennen

Die Qualifikation und Unabhängigkeit des SiGeKo sind entscheidend, weil der Bauherr bei Verstößen gegen die Baustellenverordnung haftbar bleibt.

  1. Nachweis der geforderten QualifikationDie Baustellenverordnung schreibt vor, dass der SiGeKo über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung und eine spezifische Ausbildung zum SiGeKo verfügt. Lassen Sie sich Zertifikate von anerkannten Trägern wie BG BAU, DEKRA oder TÜV vorlegen und prüfen Sie, wann die letzte Fortbildung absolviert wurde.
  2. Unabhängigkeit von ausführenden UnternehmenDer SiGeKo darf keine wirtschaftlichen oder organisatorischen Verbindungen zu den auf der Baustelle tätigen Firmen haben, da sonst ein Interessenkonflikt entsteht. Fragen Sie ausdrücklich, ob der Anbieter auch als Nachunternehmer, Polier oder Bauleiter für eines der beteiligten Unternehmen tätig ist.
  3. Berufserfahrung mit vergleichbaren ProjektenEin SiGeKo, der bislang nur Wohnungsneubauten betreut hat, bringt möglicherweise nicht die nötige Erfahrung für ein komplexes Industriebauvorhaben mit. Bitten Sie um Referenzprojekte ähnlicher Art und sprechen Sie im Zweifelsfall frühere Auftraggeber an.
  4. Klare vertragliche LeistungsabgrenzungEin seriöser Anbieter legt im Vertrag fest, wie viele Begehungen pro Bauphase geplant sind, welche Dokumente er erstellt und wie er im Fall von Verstößen vorgeht. Fehlt diese Konkretisierung, besteht das Risiko, dass bei Mehraufwand Nachforderungen entstehen.
  5. Erreichbarkeit und ReaktionszeitAuf der Baustelle können sicherheitsrelevante Situationen kurzfristig eintreten, die ein rasches Eingreifen erfordern. Klären Sie vorab, wie der SiGeKo im Notfall erreichbar ist und ob er die Baustelle innerhalb einer vertretbaren Zeit aufsuchen kann.
  6. BerufshaftpflichtversicherungFehler in der Koordination können zu Unfällen und damit zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Verlangen Sie einen aktuellen Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme.

Angebote richtig vergleichen

Ein vollständiges Angebot eines SiGeKo sollte klar ausweisen, welche Leistungsphasen abgedeckt sind — also ob Planungsphase, Ausführungsphase oder beides beauftragt wird — und wie viele Begehungen im Pauschalpreis enthalten sind. Zudem müssen die Kosten für Fahrzeit, Fahrtkosten, Erstellung des SiGePlans, die Vorankündigung und die Unterlage für spätere Arbeiten separat oder als Bestandteil der Pauschale ausgewiesen sein. Häufig fehlen in Angeboten die Fahrtkosten oder es ist unklar, ab welcher Anzahl an Begehungen Nachforderungen entstehen — beides sind typische Kostenfallen.

Für ein Neubauvorhaben sind in der Regel zwei bis drei Angebote ausreichend, um einen realistischen Marktpreis einschätzen zu können. Achten Sie darauf, dass alle Angebote auf denselben Projektinformationen basieren — Bauzeit, Anzahl der Gewerke, geplante Ausführungsphasen — da sonst ein Preisvergleich nicht aussagekräftig ist. Ein ungewöhnlich niedriger Angebotspreis kann darauf hindeuten, dass wesentliche Leistungsbestandteile ausgeklammert wurden oder die Qualifikation des Anbieters nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Häufige Fragen

Was ist ein SiGeKo?

Ein SiGeKo ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, der auf Baustellen mit mehreren gleichzeitig tätigen Unternehmen den Arbeitsschutz koordiniert. Er wird vom Bauherrn beauftragt und ist gesetzlich in der Baustellenverordnung (BaustellV) von 1998 geregelt. Seine Aufgaben umfassen die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, die Koordination der Gewerke in Planungs- und Ausführungsphase sowie die abschließende Dokumentation für spätere Arbeiten am Gebäude.

Was bedeutet SiGeKo?

SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Die Abkürzung leitet sich direkt aus der Bezeichnung der Funktion ab, die in der Baustellenverordnung definiert ist. In der Praxis wird der Begriff sowohl für die Person als auch für die Tätigkeit der Baustellenkoordination im Sinne des Arbeitsschutzes verwendet.

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Ein SiGeKo ist nach der Baustellenverordnung erforderlich, sobald auf einer Baustelle zwei oder mehr Unternehmen gleichzeitig oder aufeinanderfolgend tätig sind. Das trifft auf nahezu jeden Neubau zu, bei dem Rohbau, Elektro, Sanitär und weitere Gewerke nacheinander arbeiten. Lediglich Eigenleistungen ohne Fremdfirmen oder Baustellen mit nur einem einzigen Unternehmen sind ausgenommen.

Ab wann muss ein SiGeKo bestellt werden?

Der SiGeKo muss bereits in der Planungsphase bestellt werden, nicht erst bei Baubeginn. Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass seine Koordinationstätigkeit die Planung der Ausführung beeinflusst — das setzt eine frühe Einbindung voraus. In der Praxis empfiehlt sich die Beauftragung spätestens mit Beginn der Leistungsphase 5 nach HOAI, also vor Beginn der Ausführungsplanung.

Wer ist für die Bestellung des SiGeKo verantwortlich?

Die Pflicht zur Bestellung des SiGeKo liegt ausschließlich beim Bauherrn. Er kann diese Aufgabe nicht auf den Architekten, die Bauleitung oder einen Generalunternehmer delegieren, ohne weiterhin selbst in der Pflicht zu stehen. Delegiert der Bauherr die Bestellung, muss dies schriftlich geregelt sein und der Beauftragte muss die notwendige Fachkunde besitzen.

Kann der Architekt auch als SiGeKo tätig sein?

Ja, ein Architekt kann gleichzeitig als SiGeKo tätig sein, sofern er die erforderliche Zusatzqualifikation nachweisen kann. Allerdings darf er in dieser Funktion nicht für eines der ausführenden Unternehmen tätig sein, und er muss seine Tätigkeit als SiGeKo vertraglich separat vereinbaren, da diese nicht automatisch von den HOAI-Grundleistungen abgedeckt ist. In der Praxis ist eine klare Trennung der Rollen wichtig, um Haftungsfragen eindeutig zu regeln.

Was passiert, wenn kein SiGeKo bestellt wird, obwohl er erforderlich wäre?

Verzichtet ein Bauherr auf die Bestellung eines SiGeKo, obwohl die Voraussetzungen nach der Baustellenverordnung erfüllt sind, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Schwerwiegender ist das Haftungsrisiko: Kommt es zu einem Arbeitsunfall, der auf mangelnde Koordination zurückzuführen ist, kann der Bauherr zivilrechtlich und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Auch Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutzbehörde können Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen.