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Architekturbüro

Ein Architekturbüro plant, entwirft und begleitet Bauvorhaben von der ersten Idee bis zur Fertigstellung. Bauherren beauftragen es, wenn sie ein Gebäude neu errichten, umbauen oder sanieren wollen und eine fachkundige Planung sowie Bauleitung benötigen.

1 Betrieb in 9 Orten eingetragen

Eingetragene Betriebe

VIP- und Pro-Einträge stehen oben. Alle Angaben stammen von den Betrieben selbst oder aus öffentlichen Registern.

studioA Architekten

Paul-Friedländer-Straße 6, 65203 Wiesbaden

VIP

Architektur und Innenarchitektur aus einer Hand — Neubau, Bauen im Bestand und Corporate Architecture in Wiesbaden und im Rhein-Main-Gebiet.

  • Neubau
  • Umbau
  • Sanierung
  • Energetische Sanierung

Alle Orte mit Architekturbüro

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Was macht ein Architekturbüro?

Ein Architekturbüro übernimmt die gesamte planerische Verantwortung für ein Bauprojekt. Dazu gehören die Aufnahme der Wünsche und Anforderungen des Bauherrn, die Entwicklung eines Entwurfs, die Erstellung aller Pläne für den Bauantrag sowie die Ausführungsplanung für die ausführenden Handwerksbetriebe. Architekten sind außerdem für die Einhaltung von Baurecht, Bebauungsplan und technischen Normen verantwortlich.

Typische Aufträge reichen vom Einfamilienhaus-Neubau über Anbauten, Dachgeschossausbauten und energetische Sanierungen bis hin zu Gewerbe- und Mehrfamilienhausbauten. Viele Büros sind auf bestimmte Gebäudetypen oder Aufgaben spezialisiert, etwa Wohnungsbau, Denkmalschutz oder öffentliche Bauten. Die Beauftragung eines Architekten ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald ein Bauantrag erforderlich ist.

Von Ingenieurbüros für Tragwerksplanung oder technische Gebäudeausrüstung unterscheidet sich das Architekturbüro dadurch, dass es die übergeordnete Koordination übernimmt und den Gesamtentwurf verantwortet. Innenarchitekten planen dagegen primär Innenräume ohne zwingend den Bauantrag zu verantworten. Bauunternehmen und Generalunternehmer führen die eigentliche Bauausführung durch, während der Architekt in der Regel als unabhängiger Planer und Bauleiter auf der Seite des Bauherrn steht.

Leistungen im Überblick

Architekturbüros erbringen ihre Leistungen nach definierten Phasen, die sich an den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) orientieren.

  • Grundlagenermittlung und VorplanungIn der ersten Phase klärt der Architekt die Anforderungen des Bauherrn, analysiert das Grundstück und prüft die bauplanungsrechtliche Situation. Das Ergebnis ist ein erstes Planungskonzept mit grober Kostenschätzung.
  • Entwurfs- und GenehmigungsplanungDer Architekt entwickelt den genehmigungsfähigen Entwurf und erstellt alle Unterlagen für den Bauantrag, einschließlich Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Er reicht den Antrag bei der Baubehörde ein und kommuniziert mit der Genehmigungsbehörde.
  • AusführungsplanungFür die bauausführenden Handwerker werden detaillierte Werkpläne erstellt, die alle Maße, Materialien und Konstruktionsdetails enthalten. Diese Pläne sind Grundlage für die Ausschreibung und spätere Ausführung.
  • Ausschreibung und VergabeDas Büro erstellt Leistungsverzeichnisse, holt Angebote von Handwerksbetrieben ein und bewertet diese für den Bauherrn. Es unterstützt bei der Vergabe der Gewerke und prüft, ob die Angebote vollständig und realistisch sind.
  • Bauleitung und ObjektüberwachungWährend der Bauphase überwacht der Architekt die Ausführung auf Übereinstimmung mit den Plänen und den anerkannten Regeln der Technik, koordiniert die Gewerke und dokumentiert den Baufortschritt. Er nimmt Mängel auf und fordert deren Beseitigung ein.
  • Nutzungsänderung und UmbauplanungSoll ein Gebäude künftig anders genutzt werden, etwa ein Laden in eine Wohnung umgewandelt werden, ist in der Regel ein Bauantrag mit Architekt erforderlich. Das Büro prüft die Machbarkeit, erstellt die notwendigen Pläne und begleitet das Genehmigungsverfahren.
  • Energieberatung und NachhaltigkeitsplanungViele Architekturbüros beraten zu energieeffizienten Bauweisen, Fördermöglichkeiten und nachhaltigen Materialien. Sie können auch als Energieberater tätig sein, wenn sie entsprechend qualifiziert und bei der zuständigen Stelle eingetragen sind.

Was kostet ein Architekturbüro?

Die Honorare von Architekturbüros orientieren sich in Deutschland an der HOAI, die Mindestsätze in Abhängigkeit von den anrechenbaren Baukosten und der Honorarzone vorgibt. Der tatsächliche Preis hängt vor allem vom Umfang der beauftragten Leistungsphasen, der Komplexität des Bauvorhabens und den Gesamtbaukosten ab.

LeistungRichtpreisWas den Preis bestimmt
Vollständige Architektenleistung Neubau Einfamilienhaus (alle Leistungsphasen) 12 - 18 % der Bausumme Abhängig von Honorarzone und Komplexität; bei 400.000 EUR Bausumme entspricht das ca. 48.000 - 72.000 EUR Honorar
Genehmigungsplanung mit Bauantrag (ohne Bauleitung) 4 - 7 % der Bausumme Nur Leistungsphasen 1-4; bei kleineren Vorhaben oft auch als Pauschalpreis vereinbart
Bauleitung / Objektüberwachung 4 - 6 % der Bausumme Leistungsphase 8; steigt bei langer Bauzeit oder vielen Gewerken
Nutzungsänderung (Genehmigungsplanung) 2.500 - 8.000 EUR pauschal Je nach Komplexität des Vorhabens und Bundesland; einfache Fälle günstiger
Stundensatz für Einzelleistungen und Beratung 80 - 150 EUR/Stunde Stadtlage, Bürogröße und Erfahrung beeinflussen den Stundensatz erheblich

Die genannten Werte sind Orientierungsgrößen für Deutschland im Jahr 2026. Regionale Unterschiede, die Erfahrung des Büros und der konkrete Leistungsumfang können zu deutlichen Abweichungen nach oben oder unten führen.

Woran Sie ein gutes Architekturbüro erkennen

Die Auswahl des richtigen Architekturbüros entscheidet maßgeblich über Qualität, Kostenrahmen und Ablauf Ihres Bauvorhabens.

  1. KammereintragungNur in der zuständigen Architektenkammer eingetragene Personen dürfen die Berufsbezeichnung Architekt führen. Prüfen Sie die Eintragung über das öffentliche Verzeichnis der jeweiligen Landesarchitektenkammer, bevor Sie einen Vertrag schließen.
  2. BerufshaftpflichtversicherungJeder Architekt ist gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Lassen Sie sich den aktuellen Versicherungsnachweis vorlegen, damit Planungsschäden im Ernstfall abgedeckt sind.
  3. Referenzen und ReferenzprojekteEin seriöses Büro kann abgeschlossene Projekte vorweisen, die mit Ihrem Vorhaben vergleichbar sind. Fragen Sie gezielt nach Referenzen mit ähnlicher Gebäudeart und Nutzung und prüfen Sie, ob Bauherren bereit sind, Auskunft zu geben.
  4. Transparenter Leistungsumfang im VertragIm Architektenvertrag müssen die beauftragten Leistungsphasen, das vereinbarte Honorar und die anrechenbaren Baukosten klar benannt sein. Fehlen diese Angaben oder wird nur mündlich vereinbart, ist das ein Warnsignal.
  5. Kommunikation und ErreichbarkeitBauvorhaben dauern oft Monate bis Jahre; ein Architekt, der im Erstkontakt schlecht erreichbar ist oder Fragen ausweicht, wird dies während der Bauphase nicht verbessern. Achten Sie darauf, wer konkret Ihr Ansprechpartner ist und ob dieser ausreichend Kapazität für Ihr Projekt hat.
  6. Kostentransparenz von Anfang anEin gutes Büro erstellt schon in der Vorplanung eine nachvollziehbare Kostenschätzung und aktualisiert diese in jeder weiteren Phase. Büros, die erst in späten Phasen konkrete Zahlen nennen, tragen das Kostenrisiko auf den Bauherrn ab.

Angebote richtig vergleichen

Ein seriöses Angebot eines Architekturbüros benennt die beauftragten Leistungsphasen nach HOAI, die anrechenbaren Baukosten als Berechnungsgrundlage, den Honorarsatz oder die vereinbarte Pauschale sowie Regelungen zu Nebenkosten wie Fahrtkosten, Kopien und externe Fachplaner. Häufig fehlen in Erstangeboten die Kosten für Sonderleistungen, etwa die Erstellung eines Energienachweises, Baugrundgutachten oder die Koordination von Fachplanern für Statik und Haustechnik. Diese kommen dann als Zusatzauftrag und können das Honorar erheblich erhöhen.

Empfehlenswert ist es, mindestens zwei bis drei Angebote von Büros einzuholen, die vergleichbare Referenzprojekte vorweisen können. Entscheidend ist dabei nicht allein der Preis, sondern ob der Leistungsumfang identisch ist. Ein günstigeres Angebot, das nur wenige Leistungsphasen enthält, bedeutet, dass Sie für die fehlenden Phasen später separat zahlen oder selbst koordinieren müssen. Bitten Sie jeden Anbieter, das Honorar auf Basis derselben anrechenbaren Bausumme zu berechnen, damit die Angebote tatsächlich vergleichbar sind.

Häufige Fragen

Was macht ein Architekt?

Ein Architekt plant Gebäude, erstellt die Unterlagen für die Baugenehmigung und überwacht die Bauausführung. Er ist der zentrale Ansprechpartner zwischen Bauherr, Behörden und ausführenden Handwerksbetrieben. Darüber hinaus koordiniert er Fachplaner wie Statiker und Haustechnikplaner und trägt die Planungsverantwortung für das gesamte Bauvorhaben.

Was kostet ein Architekt beim Hausbau?

Für einen Neubau mit vollständiger Architektenleistung rechnen Sie in der Regel mit 12 bis 18 Prozent der Bausumme als Honorar. Bei einer Bausumme von 400.000 EUR entspricht das einem Architektenhonorar von etwa 48.000 bis 72.000 EUR. Die genaue Höhe hängt von den beauftragten Leistungsphasen, der Gebäudekomplexität und der vereinbarten Honorarzone ab.

Was kostet ein Architekt beim Umbau?

Bei Umbauten und Sanierungen orientiert sich das Honorar ebenfalls an den anrechenbaren Baukosten, liegt aber oft etwas höher als beim Neubau, weil Umbaumaßnahmen planerisch aufwendiger sind. Für eine überschaubare Umbaumaßnahme mit Baugenehmigung sind Honorare zwischen 8.000 und 25.000 EUR realistisch, je nach Umfang und Aufwand. Kleinere Maßnahmen ohne Baugenehmigung werden häufig nach Stundensatz abgerechnet.

Was kostet eine Nutzungsänderung mit Architekt?

Für die Planung und Genehmigung einer Nutzungsänderung, etwa die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum, rechnen viele Büros mit einem Pauschalhonorar zwischen 2.500 und 8.000 EUR. Die Spanne hängt von der Komplexität des Vorhabens, dem Prüfaufwand der Behörde und dem erforderlichen Planungsumfang ab. Hinzu kommen Behördengebühren, die ebenfalls mehrere Hundert bis über tausend Euro betragen können.

Welche Versicherungen brauche ich als Auftraggeber gegenüber dem Architekten?

Als Bauherr benötigen Sie in erster Linie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Schäden Dritter während der Bauphase abdeckt, sowie eine Bauleistungsversicherung gegen unvorhergesehene Schäden am Bauwerk. Den Architekten selbst müssen Sie nicht versichern, er ist verpflichtet, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Lassen Sie sich den Nachweis dieser Versicherung vor Vertragsschluss aushändigen.

Benötigt ein Architekt eine Betriebshaftpflicht?

Ja, Architekten sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, bevor sie in die Architektenkammer eingetragen werden. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch fehlerhafte Planung oder Beratung entstehen. Als Bauherr haben Sie das Recht, sich den aktuellen Versicherungsnachweis vor Vertragsabschluss zeigen zu lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauingenieur?

Der Architekt verantwortet den Gesamtentwurf eines Gebäudes, also Gestaltung, Funktion, Baurecht und Koordination aller Beteiligten. Der Bauingenieur ist auf technische Teilbereiche spezialisiert, etwa Tragwerksplanung, Tiefbau oder Verkehrswegebau, und arbeitet häufig als Fachplaner im Auftrag des Architekten. Bei einem Hochbauprojekt brauchen Sie in der Regel beide: den Architekten als Generalplaner und mindestens einen Tragwerksplaner aus dem Ingenieurbereich.