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Kläranlagenbau

Betriebe im Kläranlagenbau planen, errichten und sanieren Anlagen zur mechanischen, biologischen und chemischen Abwasserreinigung – von kommunalen Kläranlagen bis zu industriellen Betriebskläranlagen. Beauftragt werden sie von Kommunen, Zweckverbänden, Industrieunternehmen und Landwirtschaftsbetrieben, wenn Abwasser vor der Einleitung in ein Gewässer oder die Kanalisation gereinigt werden muss.

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Was macht ein Kläranlagenbauunternehmen?

Betriebe im Kläranlagenbau übernehmen die gesamte bauliche und technische Realisierung von Abwasserreinigungsanlagen. Dazu gehören Erdarbeiten und Tiefbaumaßnahmen für Becken, Schächte und Zuleitungen ebenso wie die Installation von Pumpen, Belüftungsanlagen, Rechen, Absetzbecken und biologischen Reinigungsstufen. Auf kommunaler Ebene entstehen so Kläranlagen für ganze Gemeinden oder Stadtteile; in der Industrie werden maßgeschneiderte Betriebskläranlagen gebaut, die auf spezifische Abwasserinhaltsstoffe ausgelegt sind.

Typische Aufträge kommen von Wasserzweckverbänden und Kommunen, die veraltete Anlagen ertüchtigen oder neu bauen müssen, sowie von Lebensmittel-, Chemie- und Pharmabetrieben, die ihr Produktionsabwasser vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation vorbehandeln müssen. Auch Landwirtschaftsbetriebe beauftragen Kläranlagenbauer für Gülleklärung oder Regenwasserbehandlung. Hinzu kommen Sanierungsarbeiten an bestehenden Anlagen, bei denen Betonbecken abgedichtet, Maschinen erneuert oder Verfahrensstufen ergänzt werden.

Die Abgrenzung zu benachbarten Gewerken ist wichtig: Der Kanalbau legt die Zuleitungen und Sammelkanäle, die das Abwasser zur Kläranlage transportieren, ist aber nicht für die Reinigungsanlage selbst zuständig. Technische Gebäudeausrüster oder Elektrofachbetriebe übernehmen häufig Teile der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die den Betrieb der Anlage automatisiert. Der Kläranlagenbauer koordiniert diese Gewerke oder arbeitet eng mit ihnen zusammen, verantwortet aber die funktionsfähige Gesamtanlage einschließlich der Inbetriebnahme und oft auch der Abnahme durch die zuständige Wasserbehörde.

Leistungen im Überblick

Kläranlagenbauer decken alle Bauphasen ab – von der Planung und dem Tiefbau bis zur betriebsfertigen Anlage inklusive Dokumentation.

  • Planung und GenehmigungsunterstützungDer Betrieb ermittelt die erforderliche Reinigungsleistung anhand von Abwassermengen und Einleitungsgrenzwerten und erarbeitet ein Verfahrenskonzept. Auf dieser Basis werden Genehmigungsunterlagen für die Wasserbehörde vorbereitet oder begleitet.
  • Tiefbau und BeckenbauAushub, Gründung und Herstellung von Becken, Pufferbehältern und Schächten aus Stahlbeton oder Kunststoff bilden das bauliche Fundament der Anlage. Je nach Baugrund und Grundwasserstand sind Verbau, Entwässerung der Baugrube und besondere Abdichtungsmaßnahmen erforderlich.
  • Mechanische ReinigungsstufeRechenanlagen, Sandfänge und Absetzbecken entfernen grobe Feststoffe und Sinkstoffe aus dem Rohabwasser. Installation, Ausrichtung und Anschluss dieser Aggregate gehören zum Leistungsumfang des Kläranlagenbauers.
  • Biologische und chemische ReinigungsstufeBelebungsbecken mit Belüftungseinrichtungen, Nachklärbecken, Tropfkörper oder Membranbioreaktoren werden je nach Verfahrenswahl eingebaut. Bei erhöhten Anforderungen kommen Fällungsmittelzugabe, Phosphatfällung oder Desinfektionsstufen hinzu.
  • Rohrleitungsbau und PumpentechnikDas gesamte anlagenseitige Rohrnetz für Zu- und Abläufe, Schlammführung und Rücklaufströme wird verlegt, geschweißt oder verschraubt und druckgeprüft. Pumpen, Schieber und Armaturen werden eingebaut und auf die Steuerung aufgeschaltet.
  • Inbetriebnahme und FunktionsnachweisNach dem Probebetrieb werden die Reinigungsleistungen messtechnisch nachgewiesen und die vorgeschriebenen Einleitungsgrenzwerte dokumentiert. Der Betrieb erstellt Bestandsunterlagen und Betriebsanleitungen und unterstützt die behördliche Abnahme.
  • Sanierung und Erweiterung bestehender AnlagenRissabdichtungen in Betonbecken, Austausch verschlissener Maschinen, Kapazitätserweiterungen und die Nachrüstung zusätzlicher Reinigungsstufen zählen zum Sanierungsgeschäft. Dabei läuft die Kläranlage nach Möglichkeit im eingeschränkten Betrieb weiter.

Was kostet ein Kläranlagenbauunternehmen?

Die Kosten im Kläranlagenbau werden überwiegend als Einheitspreise je Leistungsposition nach VOB oder als Pauschalpreise für schlüsselfertige Anlagen vereinbart; Regiearbeiten nach Stundenlohn fallen vor allem bei unvorhergesehenem Mehraufwand an. Den größten Einfluss auf den Preis haben Anlagengröße und Reinigungsanforderungen, der Baugrundbelassung, die gewählte Verfahrenstechnik sowie Lieferzeiten für Spezialmaschinen.

LeistungRichtpreisWas den Preis bestimmt
Regiestunde Montage und Tiefbau 65-110 EUR/Stunde Abhängig von Qualifikation und Region; Schacht- und Spezialarbeiten am oberen Rand
Betonbecken herstellen (inkl. Aushub und Abdichtung) 350-700 EUR/m3 Beckenvolumen Tiefe, Bewehrungsgrad, Grundwasser und Schalungsaufwand bestimmen die Spanne
Kleinkläranlage (Einfamilienhaus, SBR-Technik, einbaufertig) 6.000-14.000 EUR (Anlage) Ohne Erdarbeiten und Entsorgungsanschluss; Behördenzulassung nach DIN EN 12566 erforderlich
Kommunale Kläranlage (bis 500 EW, schlüsselfertig) 300.000-800.000 EUR (Gesamtanlage) Stark abhängig von Geländeverhältnissen, Zulaufmenge und Reinigungsanforderungen der Behörde
Sanierung Betonbecken (Abdichtung und Beschichtung) 80-180 EUR/m2 Untergrundvorbereitung und Schichtdicke treiben den Preis; bei Rissen erhöht sich der Aufwand
Rohrleitungsbau anlagenseitig (DN 100-300) 90-220 EUR/lfd. m Nennweite, Material (PE, Stahl, GFK), Verlegetiefe und Einbettung bestimmen die Spanne

Alle Angaben sind Orientierungswerte auf Basis üblicher Marktpreise in Deutschland; regionale Lohnunterschiede, Materialpreisentwicklungen und individuelle Projektanforderungen können zu deutlichen Abweichungen führen. Verbindliche Kosten ergeben sich ausschließlich aus einem projektspezifischen Angebot nach eingehender Standortbesichtigung.

Woran Sie ein gutes Kläranlagenbauunternehmen erkennen

Bei Projekten dieser Komplexität und Größenordnung lohnt es sich, die Qualifikation eines Betriebs vor der Vergabe sorgfältig zu prüfen.

  1. Nachweise über abgeschlossene ReferenzprojekteEin seriöser Betrieb kann vergleichbare realisierte Anlagen benennen und auf Anfrage Kontakt zu früheren Auftraggebern herstellen. Prüfen Sie, ob die Referenzen in Größe und Verfahrenstechnik mit Ihrem Vorhaben vergleichbar sind.
  2. Fachkundepersonal und ZertifizierungenFür den Bau und Betrieb von Kläranlagen sind verfahrenstechnische Kenntnisse ebenso gefragt wie tiefbauliche Kompetenz. Fragen Sie nach qualifiziertem Personal, etwa geprüften Fachkräften für Abwassertechnik, und prüfen Sie, ob der Betrieb nach einschlägigen Normen (etwa DIN EN ISO 9001) zertifiziert ist.
  3. Einhaltung wasserrechtlicher AnforderungenEin erfahrener Betrieb kennt die relevanten wasserrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes und die Einleitungsgrenzwerte der zuständigen Behörde. Fragen Sie konkret, wie der Betrieb die Genehmigungsphase begleitet und wer für Rückfragen mit der Behörde zuständig ist.
  4. Vollständige und nachvollziehbare AngeboteEin gutes Angebot gliedert alle Leistungen nach Gewerken und Positionen und benennt klare Einheitspreise oder begründete Pauschalpreise. Pauschale Globalpreise ohne Leistungsverzeichnis erschweren den Vergleich und können zu Streit bei Nachträgen führen.
  5. Gewährleistung und ServicevereinbarungenKlären Sie, welche Gewährleistungsfristen für Bauwerk und Maschinentechnik gelten und ob der Betrieb nach der Inbetriebnahme Wartung und Entstörungsdienst anbietet. Ein Betrieb, der nach der Abnahme nicht mehr erreichbar ist, wird bei einer Betriebsstörung zum Problem.
  6. Regionale Präsenz und ErreichbarkeitKläranlagen müssen im Störungsfall schnell zugänglich sein; ein Betrieb mit regionalem Standort kann rasch reagieren. Fragen Sie nach Reaktionszeiten im Servicefall und ob ein lokaler Ansprechpartner benannt wird.

Angebote richtig vergleichen

Ein seriöses Angebot im Kläranlagenbau enthält ein vollständiges Leistungsverzeichnis, das zwischen Tiefbaumaßnahmen, Maschinentechnik, Rohrleitung, Elektro- und Steuerungstechnik sowie Inbetriebnahme unterscheidet. Jede Position sollte mit Menge, Einheit und Einheitspreis ausgewiesen sein, damit Sie erkennen, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind. Achten Sie darauf, ob Erdarbeiten, Abtransport von Erdaushub, Sonderabfallentsorgung bei kontaminiertem Boden, behördliche Gebühren und die Erstellung von Bestandsdokumenten im Angebot enthalten oder als separat abzurechnende Positionen ausgewiesen sind.

Holen Sie mindestens drei Angebote auf Basis identischer Unterlagen und Leistungsbeschreibungen ein, da ohne gemeinsame Grundlage ein Preisvergleich nicht aussagekräftig ist. Positionen, die im günstigsten Angebot fehlen, tauchen erfahrungsgemäß später als Nachtragsleistungen auf und verteuern das Projekt erheblich. Lassen Sie sich bei erheblichen Preisunterschieden schriftlich erläutern, wie diese zustande kommen – häufig liegen sie in unterschiedlichen Annahmen zu Baugrundverhältnissen, Verfahrenstechnik oder Personalaufwand für die Inbetriebnahme begründet.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Bau einer Kleinkläranlage eine behördliche Genehmigung?

Ja, in der Regel ist eine wasserrechtliche Genehmigung oder zumindest eine Anzeige bei der zuständigen unteren Wasserbehörde erforderlich. Die genauen Anforderungen richten sich nach dem Wasserrecht des jeweiligen Bundeslandes und dem Standort der Anlage. Kleinkläranlagen für Einzelgrundstücke müssen in Deutschland einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) nach DIN EN 12566 entsprechen. Ein erfahrener Kläranlagenbauer kennt das regionale Genehmigungsverfahren und kann die erforderlichen Unterlagen vorbereiten oder begleiten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Kleinkläranlage und einer Sammelgrube?

Eine Sammelgrube speichert Abwasser nur, ohne es zu reinigen, und muss regelmäßig kostenpflichtig entleert werden. Eine Kleinkläranlage reinigt das Abwasser biologisch, sodass das gereinigte Wasser unter bestimmten Voraussetzungen in ein Gewässer oder den Boden eingeleitet werden darf. Wo kein Kanalanschluss möglich ist, ist die Kleinkläranlage in den meisten Bundesländern heute Pflicht. Die laufenden Kosten einer Sammelgrube übersteigen durch die häufigen Entsorgungsfahrten langfristig oft die Investition in eine Kleinkläranlage.

Wie lange dauert der Bau einer kommunalen Kläranlage?

Für eine kleine kommunale Kläranlage bis etwa 500 Einwohnerwerte ist eine reine Bauzeit von sechs bis zwölf Monaten realistisch, größere Anlagen können zwei bis vier Jahre in Anspruch nehmen. Hinzu kommt die Planungs- und Genehmigungsphase, die je nach Behörde und Komplexität weitere sechs Monate bis über zwei Jahre dauern kann. Engpässe bei der Lieferung von Spezialmaschinen oder unerwartete Baugrundverhältnisse verlängern den Zeitplan regelmäßig. Eine realistische Terminplanung sollte daher immer Puffer für Genehmigungsverfahren und Materiallieferzeiten vorsehen.

Wer ist für den laufenden Betrieb einer Kläranlage verantwortlich?

Der Betreiber – also die Kommune, der Zweckverband oder das Unternehmen, auf dessen Namen die Einleitungserlaubnis läuft – trägt die rechtliche Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb. Viele Betreiber beauftragen dafür einen spezialisierten Kläranlagenbetreiber oder schließen einen Wartungsvertrag mit dem bauausführenden Betrieb ab. Gesetzlich vorgeschrieben ist in den meisten Bundesländern eine verantwortliche Fachkraft, die Kenntnisse der Abwassertechnik nachweisen kann. Kleinkläranlagen unterliegen zudem einer Eigenkontrollpflicht und müssen in festgelegten Abständen durch einen zugelassenen Fachbetrieb gewartet werden.

Was passiert, wenn eine Kläranlage die vorgeschriebenen Einleitungsgrenzwerte nicht einhält?

Werden die behördlich festgelegten Grenzwerte für Schadstoffe wie Ammonium, Phosphor oder CSB überschritten, kann die zuständige Wasserbehörde Nachbesserungsfristen setzen, Bußgelder verhängen oder im Extremfall die Betriebserlaubnis entziehen. Der Betreiber ist verpflichtet, Grenzwertüberschreitungen selbst zu melden und Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Häufige Ursachen sind veraltete Technik, zu hoher Zulauf durch Fremdwassereinträge oder Betriebsstörungen an Belüftungseinrichtungen. Ein qualifizierter Kläranlagenbauer kann nach einer Ursachenanalyse Sanierungsmaßnahmen anbieten, um die Anlage wieder in den genehmigungskonformen Betrieb zu bringen.

Kann eine bestehende Kläranlage nachträglich erweitert oder aufgerüstet werden?

Ja, nachträgliche Erweiterungen und die Nachrüstung zusätzlicher Reinigungsstufen sind ein häufiger Auftragsfall im Kläranlagenbau. Typische Maßnahmen sind die Ergänzung einer Denitrifikation, die Nachrüstung einer Phosphatfällung oder die Erhöhung der hydraulischen Kapazität durch ein zusätzliches Belebungsbecken. Voraussetzung ist eine genaue Analyse des Ist-Zustands der Anlage und der neuen Anforderungen, da ältere Bestandsanlagen oft unterschiedliche Bemessungsreserven aufweisen. Für wesentliche Änderungen ist in der Regel eine Änderungsgenehmigung bei der Wasserbehörde einzuholen.

Welche Wartungsintervalle gelten für eine Kleinkläranlage?

Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe müssen in Deutschland mindestens einmal jährlich durch einen zugelassenen Fachbetrieb gewartet werden; in vielen Bundesländern sind halbjährliche Wartungen vorgeschrieben. Zudem sind regelmäßige Eigenkontrollmessungen durch den Betreiber sowie die Entschlammung im Abstand von ein bis drei Jahren erforderlich, abhängig vom Schlammvolumen und der Anlagengröße. Die Wartungskosten liegen je nach Anlagentyp und Aufwand typischerweise zwischen 150 und 400 EUR pro Wartungstermin. Viele Kläranlagenbauer bieten Wartungsverträge an, die alle Pflichtleistungen bündeln und die Dokumentationspflicht gegenüber der Behörde übernehmen.